Abgabefrist für die Steuererklärung 2022

Welche Pflichten und Abgabetermine Sie als Arbeitnehmer beachten müssen

3. April 2023

Vor dem Steuerjahr 2018 mussten Steuerzahler ihre Einkommenssteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Welche Abgabefristen und Voraussetzungen seitdem und damit auch in Bezug auf die Steuererklärung für das Jahr 2022 gelten, erfahren Sie hier.

Stichtag und mögliche Fristverlängerungen

Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und diese selbst erstellen, müssen Ihre Unterlagen grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eintreffen. Aufgrund der Corona-Krise wurde diese Frist für das Steuerjahr 2022 um rund 2 Monate auf den 02. Oktober 2023 verlängert.

Sollten Sie hingegen einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mit Ihrer Steuererklärung beauftragt haben, verlängert sich die Abgabefrist regulär bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Für das Steuerjahr 2022 verlängerte sich auch diese Abgabefrist aufgrund der Corona-Krise ausnahmsweise um fünf Monate, sodass die Abgabe spätestens zum 31. Juli 2024 erfolgen muss.

Wer ist zur Abgabe verpflichtet?

Sie sind als Arbeitnehmer in folgenden Fällen zur jährlichen Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet:

  • Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner haben Arbeitslohn bezogen und einer von Ihnen wurde nach Steuerklasse VI, V oder IV mit Faktor besteuert.
  • Sie haben über Ihren Arbeitslohn hinaus Einkünfte erzielt, die mehr als 410 Euro im Jahr betrugen und von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde (z.B. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Mieteinnahmen).
  • Sie haben steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Mutterschafts-, Eltern-, Kranken-, Kurzarbeiter- (KUG ) oder Arbeitslosengeld I in Höhe von mehr als 410 Euro pro Jahr bezogen.
  • Sie haben von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn erhalten.
  • Sie haben sich einen Freibetrag auf Ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen – zum Beispiel Kinderbetreuungskosten oder erhöhte Werbungskosten.
  • Ihr Einkommen betrug im Jahr 2022 mehr als 10.347,00 Euro (bei Alleinstehenden) beziehungsweise 20.694,00 Euro (bei Ehepaaren) und überschreitet damit den Steuergrundfreibetrag.
  • Sie wurden geschieden und haben im selben Jahr wieder geheiratet.
     

Rentner, Selbstständige und Vermieter sind ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro (bei Alleinstehenden) beziehungsweise 20.694 Euro (bei Ehepaaren) liegt.

Freiwillige Abgabe einer Steuererklärung

Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen, lohnt sich eine Abgabe in vielen Fällen. So können Sie mit einer Steuerrückerstattung rechnen, wenn

  • Sie die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 € im Jahr 2022 trotz Anspruch bisher noch nicht erhalten haben,
  • Sie Sonderausgaben wie Spenden oder außergewöhnliche Belastungen haben,
  • Ihnen insgesamt Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit über 1.200 Euro entstehen,
  • Sie Geringverdiener sind und nebenbei eine zweite Berufsausbildung absolvieren,
  • Ihr jährliches Einkommen variiert,
  • Sie im Laufe des Jahres Ihre Steuerklasse gewechselt haben,
  • innerhalb eines Kalenderjahres Ihr Arbeitsverhältnis unterbrochen war,
  • Sie Steuerermäßigungen für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen wie Malerarbeiten geltend machen möchten.


Die freiwillige Steuererklärung, die im Steuerrecht Antragsveranlagung genannt wird, können Sie rückwirkend für bis zu vier Jahre einreichen. Die Abgabefrist endet jeweils zum 31. Dezember. Die freiwillige Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2022 müssen Sie also bis zum 31. Dezember 2026 abgeben.

Steuererklärung anfertigen: elektronisch oder handschriftlich

Elektronisch: Sie können Ihre Steuererklärung papierlos und elektronisch mit dem amtlichen, kostenfreien Steuererklärungsprogramm Elster oder mit einem anderen, kostenpflichtigen Programm erstellen. Dabei lassen sich ans Finanzamt gemeldete persönliche Angaben automatisch in Ihre Steuererklärung übernehmen. Diese Daten sind durch die elektronische Authentifikation geschützt.

Handschriftlich: Als Alternative steht Ihnen das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung. Dort können Sie eine Vielzahl interaktiver Formulare herunterladen. Diese füllen Sie entweder direkt am Computer aus oder Sie drucken die Formulare und füllen die Angaben per Hand aus. Im Anschluss lassen Sie die Dokumente dem Finanzamt zukommen.

Wenn die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht wird

Sollten Sie zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sein und Ihre Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen, können sich je nach Dauer der Verspätung folgende Konsequenzen ergeben:

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag verlangen, wenn Sie Ihre Steuererklärung nach der Abgabefrist einreichen, jedoch noch innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres. Falls Sie die Verspätung glaubhaft entschuldigen können, ist das Finanzamt berechtigt von dem Verspätungszuschlag abzusehen.

Das Finanzamt muss einen Verspätungszuschlag verlangen, wenn Sie die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten abgeben. Dies gilt auch, wenn das Finanzamt Ihnen eine frühere Frist setzt und damit Ihre Steuererklärung früher als gesetzlich vorgeschrieben verlangt.

Die Höhe des Verspätungszuschlages beträgt für jeden angefangenen Monat seit der Verspätung 0,25 Prozent der um die Vorauszahlungen und die Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.

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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht), Wirtschaftsprüfer oder einen Lohnsteuerhilfeverein nicht ersetzen.