Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen

Das können Sie gegen einen falschen Steuerbescheid tun

4. Mai 2022

Wenn Sie Ihren Steuerbescheid erhalten, sollten Sie genau prüfen, ob das Finanzamt alle von Ihnen genannten Aufwendungen anerkannt hat. Ist der Bescheid fehlerhaft, müssen Steuerzahler dies nicht hinnehmen. Wie Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und wie lang die Einspruchsfrist ist, erfahren Sie hier.

Steuerbescheid und Einspruchsfrist

Wie lange dauert es, bis der Steuerbescheid kommt? Die Bearbeitungsdauer variiert von Finanzamt zu Finanzamt. Im Durchschnitt müssen Steuerzahler acht Wochen auf den Einkommensteuerbescheid warten. Wenn Sie Ihren Bescheid erhalten haben, sollten Sie ihn unbedingt prüfen. Hat das Finanzamt alle Aufwendungen anerkannt, die Sie in Ihrer Steuererklärung angegeben haben? Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie schnell handeln. Denn die Einspruchsfrist beträgt nach Bekanntgabe des Steuerbescheids einen Monat. Sie beginnt mit dem Tag des Poststempels auf dem Umschlag, in dem sich der Bescheid befindet, plus drei Tage. Nach der Einspruchsfrist gilt der Bescheid als rechtsgültig.

Einspruch einlegen: So gehen Sie vor

Wichtig ist, dass Sie schriftlich widersprechen – zum Beispiel per Post, Fax oder E-Mail. Geben Sie eine Begründung für Ihren Einspruch gegen den Steuerbescheid sowie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Steuernummer an. Die Steuernummer wird Ihnen von Ihrem Finanzamt zugeteilt. Die Begründung Ihres Einspruchs können Sie auch nachreichen. Auch wenn Sie ein Einspruchsverfahren angeregt haben, ändert das nichts an Ihrer Zahlungspflicht. Sie müssen zunächst die Nachzahlungsforderung begleichen, auch wenn über Ihren Einspruch noch nicht entschieden wurde. Sie können der sofortigen Pflicht zur Nachzahlung aber entgehen, wenn Sie zusätzlich eine "Aussetzung der Vollziehung" (AdV) beantragen.

Einspruchsprüfung durch das Finanzamt

Das zuständige Finanzamt überprüft nach Erhalt des Einspruchs den gesamten Steuerbescheid und korrigiert ihn, wenn er fehlerhaft ist. Sollte das Finanzamt Ihren Einspruch mit einer Einspruchsentscheidung ablehnen, können Sie beim Finanzgericht Klage einreichen. Dies ist allerdings mit Kosten verbunden. Findet das Finanzamt bei der Prüfung des Steuerbescheids Fehler, die sich zum Nachteil des Steuerzahlers auswirken, kann das zu einer sogenannten Verböserung führen. In diesem Fall können Steuernachzahlungen auf Sie zukommen. Die Verböserung muss aber vom Finanzamt angekündigt werden. Dann können Sie noch ohne Rechtsfolgen Ihren Einspruch zurücknehmen.

Mögliche Gründe für einen Einspruch

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen können. Zum Beispiel weil

  • Sie Aufwendungen in der Steuererklärung nicht angegeben haben,
  • Sie vergessen haben, Belege einzureichen,
  • Sie nicht wussten, dass Sie Ausgaben absetzen können,
  • das Finanzamt Werbungskosten nicht anerkannt hat,
  • das Finanzamt zu hohe Einnahmen angesetzt hat oder
  • Sonderausgaben oder Freibeträge nicht berücksichtigt wurden.
 

Weitere Möglichkeiten für eine Korrektur des Bescheides

Sollte die Einspruchsfrist verstrichen sein, haben Sie noch folgenden Möglichkeiten, die für eine Korrektur in Betracht kommen:

  • Auf dem Bescheid fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder diese ist fehlerhaft. Dann verlängert sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr.
  • Der Bescheid hat offensichtliche Fehler, zum Beispiel einen Zahlendreher.
  • Der Bescheid wurde unter Vorbehalt der Nachprüfung erlassen. In diesem Fall können Sie einen Änderungsantrag bis zum Ende der Feststellungsfrist stellen. Das sind bis zu vier Jahre.

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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht) oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.