12. September 2022
Handyversicherung
Welcher Geräteschutz im Schadensfall greift
Wenn das Smartphone nicht mehr funktioniert, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch schnell teuer werden. Damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzenbleiben, können Sie sich mit einer Haftpflicht-, Hausrat- oder einer speziellen Handyversicherung absichern.
Smartphone beschädigt: Was nun?
Smartphones sind aus unserem Leben kaum mehr wegzudenken. Das merken wir besonders bei Beschädigungen wie einem Displaybruch oder wenn das Handy aus der Hosentasche in eine Pfütze fällt. Vor allem Wasserschäden verzeiht ein Smartphone selten. Bruch- oder Flüssigkeitsschäden sind jedoch schnell passiert. Welche Versicherung greift bei diesen Handyschäden? Das hängt von mehreren Faktoren ab – zum Beispiel davon, wie und wo es passiert ist und wer der Verursacher ist. Gegebenenfalls deckt dann zum Beispiel die Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung den Schaden ab.
Private Haftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie in der Regel vor den finanziellen Folgen von Sachschäden, die Sie Dritten unbeabsichtigt zugefügt haben. Ein Sachschaden am Smartphone kann zum Beispiel durch einen Bedienungsfehler entstehen, aber auch durch einen Sturz. Wenn Sie also das Telefon einer anderen Person fallenlassen, kommt Ihre Haftpflicht grundsätzlich für den Bruchschaden auf.
Hausratversicherung
Durch eine Hausratversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die zum Beispiel durch Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder Feuer an Ihren Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen entstehen. Sie deckt auch Schäden durch austretendes Leitungswasser ab, das zum Beispiel zu Kurzschlüssen bei Ihren elektronischen Geräten geführt hat. Je nachdem, wie der Schaden entstanden ist, greift die Versicherung auch bei Schäden an Ihrem Handy.
Umfassender Schutz dank Handyversicherung
Nicht bei jedem Schadensfall greift eine Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt zum Beispiel keine Schäden an Ihrem Handy ab, die Sie selbst herbeigeführt haben. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine Geräteschutzversicherung – umgangssprachlich auch Handyversicherung genannt – abzuschließen. Denn damit erhalten Sie umfassenden Schutz. Neben Ihrem Smartphone können Sie weitere Mobilgeräte wie Smartwatches, Tablets, Laptops oder Digitalkameras mitversichern lassen. Je nach Anbieter und Versicherungsbedingungen greift die Handyversicherung unter anderem bei
- selbstverursachten Sturz- und Bruchschäden,
- Brand, Kurzschluss oder Überspannung,
- Flüssigkeitsschäden,
- Sabotage und Vandalismus,
- Diebstahl,
- Mobilfunkkosten durch unberechtigte Nutzung sowie
- Bedienungsfehlern.
In diesen Fällen erstattet Ihnen die Versicherung entweder die Reparaturkosten oder Sie erhalten bei einem Totalschaden ein gleichwertiges Ersatzgerät. Häufig decken Basis-Tarife jedoch nur den sogenannten Zeitwert ab. Das bedeutet: Im Schadensfall erhalten Sie nicht den gesamten Kaufpreis des Handys, sondern nur die Summe, die Ihr Gerät zum Schadenszeitpunkt wert war.
Versichern Sie sich gegen Diebstahl
Beachten Sie, dass Basis-Leistungspakete häufig keinen Diebstahlschutz beinhalten. Um sich ausreichend gegen Diebstahl zu versichern, bedarf es bei einer Handyversicherung meist eines leistungsstärkeren Tarifs. Dieser schützt Sie auch, wenn Ihr Handy für teure Ferngespräche missbraucht wurde. Wenn Ihnen also Mobilfunkkosten entstanden sind, weil Unberechtigte telefoniert haben. Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort unterstützt Sie gern dabei, den Versicherungsschutz zu finden, der Ihren Bedürfnissen entspricht.