Hinzuverdienst bei der Rente

Diese Hinzuverdienstgrenzen gelten bei Altersrente

13. Juni 2022

Aufgrund der Corona-Krise gilt weiterhin eine erhöhte Hinzuverdienstgrenze bei der vorgezogenen Altersrente. Unabhängig davon können Sie von höheren Freibeträgen profitieren, wenn Sie eine Witwen- oder Witwerrente beziehen und eine Nebentätigkeit ausüben. Hier erfahren Sie mehr über den Hinzuverdienst bei Rente.

Regelaltersgrenze und Hinzuverdienst

Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, die eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben, erhalten die Regelaltersrente. Für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, gilt eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Liegt Ihr Geburtsjahr zwischen 1947 und 1964, steigt diese Grenze schrittweise auf 67 Jahre. Rentner, die die Regelaltersrente erhalten, dürfen unbegrenzt hinzuverdienen – ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen. Es ist also nicht notwendig, die Nebentätigkeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger anzumelden. Wichtig: Wenn Ihre Einkünfte über 450 Euro brutto im Monat liegen, sind Sie sozialversicherungspflichtig. Dann fallen Steuern auf Ihren Verdienst an. Ab Oktober 2022 erhöht sich die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro brutto pro Monat.

Geburtsjahr Anhebung um ... Monate

auf das Alter

Jahr - Monat

1947 1 65 - 1
1948
2 65 - 2
1949 3 65 - 3
1950 4 65 - 4
1951 5 65 - 5
1952 6 65 - 6
1953 7 65 - 7
1954 8 65 - 8
1955 9 65 - 9
1956 10 65 - 10
1957 11 65 - 11
1958 12 66 - 0
1959 14 66 - 2
1960 16 66 - 4
1961 18 66 - 6
1962 20 66 - 8
1963 22 66 - 10
ab 1964 24 67 - 0

Schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

Vorgezogene Altersrente und Flexirente

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine vorgezogene Altersvollrente erhalten – zum Beispiel bei einer mindestens 35-jährigen Mitgliedschaft in Ihrer Rentenversicherung oder wenn Sie berufsunfähig werden. Allerdings müssen Sie in diesen Fällen mit Abzügen rechnen, wenn Sie nach Renteneintritt einen Nebenjob ausüben. Aufgrund der Corona-Krise dürfen Bezieher einer vorgezogenen Altersrente auch im Jahr 2022 mehr hinzuverdienen. Bis zu einem Betrag von 46.060 Euro erfolgt keine Kürzung. Ab 2023 gilt voraussichtlich wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.

Durch die sogenannte Flexirente ist es möglich, in Teilrente zu gehen – also Rentenzahlungen und Teilzeitarbeit zu kombinieren. Dabei können Rentner gemäß des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) ein Einkommen in Höhe von 6.300 Euro brutto pro Kalenderjahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Übersteigen die Einkünfte diese Grenze, wird der darüberliegende Betrag zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Liegt Ihr Einkommen zum Beispiel 100 Euro über der Hinzuverdienstgrenze, werden Ihnen von der Rente des Folgejahres 40 Euro abgezogen. Planen Sie deshalb frühzeitig Ihre Rente und kümmern Sie sich um Ihre Altersvorsorge. So können Sie Versorgungslücken vor Ihrem Ruhestand schließen.

Erwerbsminderungsrente und Witwenrente

Eine volle Erwerbsminderung besteht, wen ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Er hat dann Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Hier gelten für den Rentenbezug dieselben Regeln beim Hinzuverdienst wie für die vorgezogene Altersrente. Wer zwischen drei und unter sechs Stunden am Tag arbeiten kann, hat nur Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Hierbei gelten höhere Freibeträge, deren Berechnung individuell erfolgt. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben und sich somit keinen vollen Rentenanspruch erarbeiten können. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank.

Beziehen Sie eine Witwen- oder Witwerrente und üben Sie eine Nebentätigkeit aus? Dann müssen Sie als Rentenbezieher ebenfalls die geltenden Hinzuverdienstgrenzen beachten. Der Freibetrag pro Monat liegt in den alten Bundesländern bei 902,62 Euro netto und ändert sich im Juli 2022 auf 950,93 Euro. In den neuen Bundesländern liegt der Freibetrag bei 883,61 Euro netto und wird sich ab Juli 2022 auf 937,73 Euro belaufen. Bei höherem Hinzuverdienst wird der über der Freibetragsgrenze liegende Betrag wiederum zu 40 Prozent auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.

Was zählt bei der Rente als Hinzuverdienst?

Als Hinzuverdienst bei Altersrente zählen

  • ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt,
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie
  • vergleichbare Einkommen – zum Beispiel ein Vorruhestandsgeld oder Abgeordnetenbezüge.


Nicht als Hinzuverdienst gelten zum Beispiel Betriebsrenten, Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Einkünfte aus einer Tätigkeit vor Rentenbeginn, zum Beispiel Abfindungen.

Rentner sollten ihre Hinzuverdienstgrenzen immer individuell bei ihrer Rentenversicherung berechnen lassen. Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Überschuss beziehungsweise wie groß Ihre Versorgungslücke zu Rentenbeginn ist? Dann nutzen Sie unseren Rentenrechner.  

Besuchen Sie Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort und lassen Sie sich über Altersvorsorge beraten.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Versicherer, einen Berater bei Ihrer Bank, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht) nicht ersetzen.